Legales Cannabis
auf Mallorca.
Ein privater Cannabis-Verein ist im Rahmen der spanischen Rechtsordnung tätig. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und warum Sticky Weed Club Arenal alle diese Voraussetzungen erfüllt.
Privater Verein
Der Zugang ist auf registrierte Mitglieder beschränkt. Es gibt keinen öffentlichen Zugang, keine Werbung für Cannabis auf der Straße und kein Schaufenster. Es handelt sich um einen geschlossenen Club gemäß Art. 22 der Verfassung.
Ohne Gewinnabsicht
Wir sind kein Unternehmen und verkaufen kein Cannabis. Die Mitglieder finanzieren den gemeinsamen Anbau gemeinsam. Der Verein erwirtschaftet keine Gewinne und schüttet auch keine Gewinne aus.
Verbrauch immer innerhalb
Cannabis wird ausschließlich innerhalb der Räumlichkeiten konsumiert. Es gelangt niemals auf den öffentlichen Raum. Damit entfällt der Tatbestand der öffentlichen Unanständigkeit gemäß § 368 des Strafgesetzbuchs.
Der rechtliche Rahmen
Private Cannabis-Vereinigungen in Spanien unterliegen keinem eigenen Gesetz, doch ihre Rechtmäßigkeit stützt sich auf zwei Säulen: die verfassungsmäßiges Recht auf Vereinigungsfreiheit (Art. 22 CE) und die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, der die Doktrin des «atypischen gemeinsamen Verbrauchs» entwickelt hat.
Der Oberste Gerichtshof (u. a. Urteil STS 484/2015) legt fest, dass die Weitergabe von Cannabis unter Mitgliedern eines Vereins ist nicht strafbar gemäß § 368 des Strafgesetzbuchs, sofern strenge Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich nicht um eine Rechtslücke, sondern um eine von den Gerichten anerkannte Ausnahme.
Welche Voraussetzungen muss der Verein erfüllen?
Der Oberste Gerichtshof hat die Voraussetzungen festgelegt, unter denen der gemeinsame Konsum als atypisch gilt, d. h. nicht strafrechtlich verfolgt werden kann:
- Nummer Mitgliederbereich, ohne öffentliche Mittelbeschaffung
- Der Gesellschafter muss bisheriger Verbraucher von Cannabis (der Konsum darf nicht gefördert werden)
- Personen über 18 Jahre die sich mit einem Ausweisdokument ausgewiesen haben
- Ohne Werbung über Cannabis, die sich an die breite Öffentlichkeit richtet
- Verbrauch ausschließlich innerhalb innerhalb des Lokals, niemals auf der Straße
- Der Verein bringt keinen Gewinn Finanziell: Es handelt sich um eine gemeinnützige Einrichtung.
- Die Mengen betragen begrenzt im Rahmen des angemessenen Verbrauchs des Mitglieds
Lage auf den Balearen
Im Gegensatz zu Katalonien oder dem Baskenland gibt es auf den Balearen keine spezifischen autonomen Vorschriften für Cannabis-Clubs. Es gilt der allgemeine staatliche Rechtsrahmen: das Organgesetz 1/1992 über die öffentliche Sicherheit und das Strafgesetzbuch, ausgelegt gemäß der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs.
Die Stadtverwaltung von Palma hat kein spezifisches Verbot für diese Art von Vereinigungen erlassen, wodurch der Status quo hinsichtlich ihrer Funktionsweise gemäß der staatlichen Rechtsprechung aufrechterhalten bleibt.
Dass wir nicht
Sticky Weed Club Arenal Es ist kein Café.. Coffee-Shops sind in den Niederlanden legale Geschäfte; in Spanien gibt es sie nicht. Wir sind ein privater, gemeinnütziger Verein: Wir verkaufen kein Cannabis, die Mitglieder beteiligen sich an einem gemeinsamen Anbau und konsumieren vor Ort. Der rechtliche Unterschied ist grundlegend.
Hinweis: Dieser Text dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage und die Rechtsprechung können sich ändern. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.
Rechtliche Hinweise
Die Rechtsquellen, die den rechtlichen Rahmen für private Cannabis-Vereinigungen in Spanien bilden.
Fragen zur Rechtmäßigkeit
Ja, wie in jedem anderen Lokal auch. Bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses oder bei einem auf frischer Tat begangenen Delikt darf die Polizei das Lokal betreten. Deshalb halten wir uns strikt an alle in der Rechtsprechung geforderten Bedingungen: registrierte Mitglieder, kein Verkauf, Verzehr nur vor Ort, volljährige Gäste. Ein Club, der die Vorschriften einhält, hat bei einer Kontrolle nichts zu befürchten.
Die bloße Tatsache, Mitglied zu sein und im Club zu konsumieren, zieht nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs keine strafrechtliche Haftung nach sich. Anders verhält es sich, wenn du Cannabis aus den Räumlichkeiten mitnimmst oder dich so verhältst, dass dies als Handel ausgelegt werden könnte. Deshalb betonen wir noch einmal: Nimm kein Cannabis aus dem Club mit.
Der staatliche Rechtsrahmen (Strafgesetzbuch + Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs) ist im gesamten Staatsgebiet einheitlich. Einige Autonome Gemeinschaften wie Katalonien oder das Baskenland haben eigene, detailliertere autonome Vorschriften erlassen. Die Balearen verfügen über keine spezifischen autonomen Vorschriften, weshalb der allgemeine staatliche Rechtsrahmen gilt.
Wir sind im Vereinsregister der Balearen eingetragen und arbeiten gemäß unserer Satzung und der geltenden Rechtsprechung. Die Stadtverwaltung von Palma hat kein spezifisches Verbot für diese Art von Vereinen erlassen. Wir arbeiten vollkommen transparent und haben alle administrativen Verpflichtungen erfüllt.
Nein, auf keinen Fall. Nicht nur, weil es unsere Vorschriften verbieten, sondern auch, weil dies den Vorgang zu Drogenhandel machen würde, was eine Straftat darstellt. Der atypische gemeinsame Konsum darf ausschließlich innerhalb der Räumlichkeiten stattfinden. Ohne Ausnahmen.
In jeder Hinsicht. Der Drogenhandel beinhaltet den gewinnorientierten Verkauf, den Vertrieb an Unbekannte, ohne Alterskontrolle, auf öffentlichen Straßen oder im Verborgenen. Ein privater Cannabis-Club ist das Gegenteil davon: gemeinnützig, unter registrierten erwachsenen Mitgliedern, in geschlossenen Räumlichkeiten, mit Satzung und offizieller Registrierung. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs erkennt diesen Unterschied ausdrücklich an.
Hast du konkrete Fragen?
Schreib uns. Wir beantworten dir ehrlich alle Fragen dazu, wie der Verein funktioniert, was eine Mitgliedschaft bedeutet und was du sonst noch wissen möchtest, bevor du den Schritt wagst.